Bundesgerichtshof: Abschiebehaftanstalt Hof ist europarechtswidrig

Der BGH hat jetzt erstmals die AHE Hof für europarechtswidrig erklärt (BGH vom 26.3.2024, XIII ZB 85/22). Das haben wir von Anfang an behauptet und jetzt ist es höchstrichterlich bestätigt. Jede Person, die dort inhaftiert ist, müsste damit freigelassen werden. Wir versuchen jetzt mit allen MitstreiterInnen für so viele Gefangene wie möglich Haftaufhebungsanträge zu stellen…

Der BGH hat entschieden, dass der Zwang in einer Abschiebungshaft nur so streng sein darf, wie es für ein wirksames Rückkehrverfahren absolut nötig ist (Beschl. v. 26.03.2024, Az. XIII ZB 85/22). Die Un­ter­brin­gung eines Aus­län­ders in Ab­schie­be­haft mit täg­li­chen Ein­schluss­zei­ten von 19.00 Uhr bis 9.00 Uhr sowie Be­suchs­zeit von vier Stun­den im Monat ist rechts­wid­rig. Dem BGH zu­fol­ge sind der­ar­ti­ge Ein­schrän­kun­gen nicht not­wen­dig, um die Aus­rei­se zu ge­währ­leis­ten. Hier wird der Beschluss erklärt.