Die Verunsicherung bei Lehrkräften, Schulleitungen und anderen Mitarbeiter*innen über ihren Handlungsspielraum angesichts einer drohenden Abschiebung ist groß. Was können sie in dieser Situation tun, wenn sie die Abschiebung nicht aktiv unterstützen wollen? Wenn Ausländerbehörden oder Polizei nach der Anwesenheit eine*r Schüler*in fragen, müssen Schulleitung oder Lehrkräfte keine Auskunft darüber geben. „Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen“ sind von einer Pflicht zur Weitergabe dieser Daten ausdrücklich ausgenommen, so das Aufenthaltsgesetz des Bundes.
Bildungseinrichtungen müssen Schutzräume sein. Eine Abschiebung aus dem Klassenzimmer verunsichert alle anwesenden Schüler*innen und beschädigt das Vertrauen in die Lehrkraft und die Institution Schule. Es kann nicht sein, dass andere geflüchtete Schüler*innen dann mit Angst vor Abschiebung in der Schule sitzen. So kann niemand lernen.
Hier zum Download: https://www.gew-bayern.de/leitfaden-abschiebung