Festnahmen bei Abschiebungen: Der Rechtsstaat wird mitabgeschoben

Mal wieder hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zur Abschiebungen und vorheriger Abschiebehaft getroffen: Bei geplanter Abschiebehaft muss bereits die Festnahme richterlich angeordnet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in drei Beschlüssen klargestellt, die an diesem Dienstag veröffentlicht wurden. „Karlsruhe pocht bei Festnahmen rund um Abschiebungen auf Kontrolle durch Gerichte – zu Recht. Menschen in Abschiebungshaft mögen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, sie sind dennoch Menschen mit Rechten.“, so ein Kommentar bei der tagesschau dazu.