Mit großer Bestürzung reagiert der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. auf die nun bekannt gewordene Tatsache, dass der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter im vergangenen Jahr der Zugang zur Abschiebehafteinrichtung Büren verweigert wurde. Ein derartiger Vorgang ist nach Kenntnis des Vereins in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist eine unabhängige Kontrollinstanz, die auf Grundlage des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter arbeitet. Ihre Aufgabe ist es, Orte aufzusuchen, an denen Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden, um Misshandlungen, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und strukturelle Missstände frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gerade dort, wo Menschen ihrer Freiheit beraubt sind, ist eine unabhängige Kontrolle unverzichtbar.
Umso alarmierender ist es, dass der Nationalen Stelle im Jahr 2025 der Zutritt zur Abschiebehafteinrichtung Büren verweigert wurde. Sie wollte eine Abschiebung beobachten und stand stattdessen vor verschlossenen Türen. Obwohl ihr nach nationalem und internationalem Recht ein uneingeschränktes Kontrollrecht zusteht, untersagte die Bezirksregierung Detmold als Betreiberin der Einrichtung den Zugang.
In ihrem aktuellen Bericht macht die Nationale Stelle unmissverständlich deutlich:
„Die Nationale Stelle darf nicht an der wirksamen Ausübung ihres Mandats gehindert werden. Ihr ist das Monitoring der gesamten Abschiebungsmaßnahme zu ermöglichen, was auch den Zugang zu Hafträumen während der Abholung abzuschiebender Personen einschließt.“
Diese Feststellung wiegt schwer. Wenn selbst die staatlich eingerichtete Kontrollinstanz zur Verhütung von Folter an ihrer Arbeit gehindert wird, stellt sich zwangsläufig die Frage, was in einer Einrichtung geschieht, die sich einer unabhängigen Kontrolle entzieht.
Bereits bei ihrem letzten Besuch im Jahr 2018 hatte die Nationale Stelle erhebliche Kritik an den Haftbedingungen und der Vollzugspraxis in Büren geäußert. Nach Einschätzung des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. haben sich die Bedingungen seitdem jedoch nicht verbessert – vielmehr ist eine zunehmende Abschottung zu beobachten.
So wurden die Besuchsmöglichkeiten für Angehörige eingeschränkt. Das Beratungsangebot des Vereins wird zunehmend behindert, indem Gefangenen ohne nachvollziehbare Begründung untersagt wird, Beratungsgespräche wahrzunehmen. Gefangenen und ihren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird die Einsicht in wesentliche Teile der Vollzugsakten verwehrt. Die regelmäßige Sprechstunde der Anstaltsleitung wurde eingestellt. Beschwerden an den Beirat können nicht mehr unmittelbar eingereicht werden, sondern müssen über das Anstaltspersonal geleitet werden. Hinzu kommt, dass die Stelle der Beschwerdebeauftragten seit rund eineinhalb Jahren unbesetzt ist.
Für den Verein ergibt sich daraus ein besorgniserregendes Gesamtbild: Je weniger unabhängige Kontrolle möglich ist, desto geringer werden Transparenz und Rechtsschutz für die inhaftierten Menschen.
Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., erklärt:
„Dass nun sogar der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter der Zutritt verweigert wird, ist ein Alarmsignal für den Rechtsstaat. Wer unabhängige Kontrolle verhindert, schafft Misstrauen. Gerade Einrichtungen, in denen Menschen ihrer Freiheit beraubt werden, müssen einer besonders intensiven öffentlichen und unabhängigen Kontrolle unterliegen. Stattdessen erleben wir seit Jahren das Gegenteil: Transparenz wird abgebaut, Kontrollmöglichkeiten werden eingeschränkt und kritische Einblicke immer schwieriger gemacht. Eine Demokratie darf keine Orte kennen, an denen staatliches Handeln der unabhängigen Kontrolle entzogen wird.“
Der Verein fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Bezirksregierung Detmold auf, unverzüglich aufzuklären, wie es zu dieser Entscheidung kommen konnte und welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Zugleich fordert der Verein, sicherzustellen, dass der Nationalen Stelle künftig jederzeit der gesetzlich vorgesehene Zugang zur Abschiebehafteinrichtung Büren gewährt wird.
