„Seit diesem Dienstag, dem 27.10. 2026 ist das ‚Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes‘ in Kraft. Für Personen, die im Besitz einer Duldung sind, bedeuten Teile dieser Gesetzesneuerung erhebliche Unsicherheit. Das betrifft beispielsweise ausreisepflichtige Geflüchtete, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die notwendigen Dokumente für eine Ausreise vorlegen können (§ 60a Abs. 2 S. 1 Alt. 1 AufenthG).
Sie sehen sich ab jetzt mit der Gefahr konfrontiert, in Abschiebehaft genommen zu werden, wenn sie einen Bahnhof oder einen anderen Bereich, in dem die Bundespolizei zuständig ist, betreten.
Denn mit dem neuen Gesetz erhalten Bundespolizist:innen weitreichende Kompetenzen: Sie können zukünftig im Rahmen einer Kontrolle entscheiden, Abschiebehaft für Personen zu beantragen. Voraussetzung ist lediglich die polizeiliche Einschätzung, dass die notwendigen Ausreisedokumente sowie die Abschiebung selbst innerhalb von sechs Monaten organisiert werden können. Hierbei handelt es sich um einen enormen und besonders fragwürdigen Kompetenzzuwachs.
Wir schließen uns der Kritik des Bayrischen Flüchtlingsrates an und zitieren weiter:
„Anstatt geflüchtete Personen effektiv vor zunehmenden Anfeindungen und Diskriminierung im öffentlichen Raum zu schützen, können diese nun willkürlich von der Bundespolizei verhaftet werden. Unter dem Deckmantel der ‚Modernisierung‘ tritt ein Gesetz in Kraft, das es Menschen mit Duldung zukünftig nicht mehr erlaubt, ohne Angst eine Bahnreise anzutreten“, kritisiert Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat
Bisher lagen die Anordnung der Haft und die Entscheidung zur Abschiebung in der Regel bei den Ausländerbehörden. Diese verfügen über mehr Einblicke und Informationen zu den Personen und ihren Aufenthaltsperspektiven. Es ist zu befürchten, dass Bleibeperspektiven, von der Bundespolizei in der Bewertung unbeachtet bleiben. Zudem kann die Polizei kaum die äußerst komplexen und individuellen Verfahren der Pass- und Reisepapierbeschaffungen fachlich einschätzen. Bereits jetzt sind die Hälfte der Abschiebehaftanordnungen rechtswidrig. Zukünftig werden ungerechtfertigte Inhaftierungen mutmaßlich weiter ansteigen.
Weiter wird mit dieser rechtlichen Neuerung ein weiterer Anlass für Racial Profiling bei Polizeikontrollen gegeben. Sie macht damit Bahnhöfe und Züge zu unsicheren Orten für viele Mitbürger:innen, die von solchen rassistisch motivierten Kontrollen betroffen sind. Für manche von ihnen kann nun am Ende der Kontrolle eine Inhaftierung und eine Abschiebung stehen.
„Wir erleben hier eine gefährliche Entwicklung: Die Bundespolizei wird mit zunehmenden Befugnissen faktisch zu einer Art ‚deutschen ICE‘, mit der Macht, Menschen im Alltag willkürlich festzunehmen. Dieser enorme Kompetenzzuwachs ist eine weitere Eskalation repressiver Sicherheitspolitik“, befürchtet Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat.“
